Soli Rechner 2026
Der Soli Rechner zeigt, ob Sie 2026 Solidaritätszuschlag zahlen: Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Ehepaare 40.700 €) übersteigt, steigt in der Milderungszone langsam an und erreicht dann 5,5 % der Steuer.
Solidaritätszuschlag berechnen
Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag Rechner?
Seit der Reform 2021 zahlen nur noch Bezieher höherer Einkommen den Solidaritätszuschlag. Das Tool berechnet zuerst die Einkommensteuer aus Ihrem zu versteuernden Einkommen, zieht für die Bemessungsgrundlage die Freibeträge für Kinder ab und prüft dann drei Stufen: Liegt die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 € (Ehepaare 40.700 €), fällt kein Soli an. Darüber greift die Milderungszone, in der nur 11,9 % des Betrags über der Freigrenze fällig werden. Erst wenn diese Begrenzung höher wäre als 5,5 % der gesamten Steuer, gilt der volle Zuschlag. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Solidaritätszuschlag Ihnen 2026 tatsächlich abgezogen wird – und ob sich Kinderfreibeträge oder der Splittingtarif auswirken.
Soli 2026 nach zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung)
Die Tabelle zeigt für Ledige ohne Kinder, ab wann und in welcher Höhe der Zuschlag anfällt (Grundtarif 2026, Werte gerundet):
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Solidaritätszuschlag | Zone |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | ca. 10.550 € | 0 € | unter der Freigrenze |
| 80.000 € | ca. 22.460 € | ca. 252 € | Milderungszone |
| 100.000 € | ca. 30.860 € | ca. 1.251 € | Milderungszone |
| 120.000 € | ca. 39.260 € | ca. 2.160 € | voller Zuschlag (5,5 %) |
| 150.000 € | ca. 51.860 € | ca. 2.853 € | voller Zuschlag (5,5 %) |
Ledige zahlen 2026 also erst ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen Soli, Ehepaare ab etwa 150.000 €. Der volle Satz greift bei Einzelveranlagung ab einer Einkommensteuer von rund 37.840 €.
So nutzen Sie diesen Rechner
- Zu versteuerndes Einkommen oder Einkommensteuer eintragen. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein; das Tool berechnet daraus die Einkommensteuer nach § 32a EStG. Kennen Sie Ihre Steuer aus dem Bescheid, tragen Sie sie im zweiten Feld ein.
- Veranlagungsart im Solidaritätszuschlag Rechner wählen. Mit der 1 rechnet das Tool für Ehepaare mit Splittingtarif und der doppelten Freigrenze von 40.700 €. Ledige und einzeln Veranlagte lassen die 0 stehen.
- Kinder für die Bemessungsgrundlage angeben. Für jedes Kind zieht das Tool die Freibeträge für Kinder ab, bevor es die Steuer für den Soli ermittelt. So sinkt der Zuschlag oder entfällt ganz.
- Soli, Zone und Monatsbetrag ablesen. Das Ergebnis zeigt den Solidaritätszuschlag im Jahr, ob Sie unter der Freigrenze, in der Milderungszone oder im vollen Zuschlag liegen, und den Betrag pro Monat.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen zahlt man 2026 Solidaritätszuschlag?
Ledige ab einer Einkommensteuer von 20.350 €, das entspricht rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen. Zusammen veranlagte Ehepaare ab 40.700 € Einkommensteuer, also etwa 150.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Wie hoch ist der Soli 2026?
Regulär 5,5 % der Einkommensteuer. In der Milderungszone direkt über der Freigrenze sind es höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt – der Zuschlag steigt also gleitend an.
Für wen lohnt sich der Solidaritätszuschlag Rechner überhaupt noch?
Für Arbeitnehmer und Selbständige mit höherem Einkommen, Ehepaare nahe der doppelten Freigrenze und Eltern, deren Kinderfreibeträge den Soli senken oder ganz entfallen lassen.
Zahlen Ehepaare weniger Solidaritätszuschlag?
Ja. Bei Zusammenveranlagung gilt die doppelte Freigrenze von 40.700 € Einkommensteuer, und der Splittingtarif senkt die Steuer selbst. Viele Paare bleiben dadurch ganz soli-frei.
Wird der Soli monatlich vom Lohn abgezogen?
Nur wenn die monatliche Lohnsteuer ein Zwölftel der Freigrenze übersteigt, also rund 1.696 € (Steuerklasse III: rund 3.392 €). Das entspricht Bruttomonatslöhnen von etwa 7.500 € und mehr.
Gilt die Freigrenze auch für Kapitalerträge?
Nein. Auf die Abgeltungsteuer erhebt die Bank weiterhin 5,5 % Soli ohne Freigrenze. Nur Einkommensteuer und Lohnsteuer profitieren von der Entlastung.
Freigrenze und Milderungszone: der gleitende Einstieg
Eine Freigrenze wirkt anders als ein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, wäre grundsätzlich der gesamte Betrag zuschlagspflichtig. Damit der Soli nicht sprunghaft einsetzt, begrenzt § 4 SolZG den Zuschlag in der Milderungszone auf 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze. Bei 22.000 € Einkommensteuer sind das 11,9 % von 1.650 €, also rund 196 € statt 1.210 € beim vollen Satz. Die Milderungszone endet, sobald 11,9 % des Unterschiedsbetrags genau 5,5 % der Steuer entsprechen – bei Einzelveranlagung knapp unter 37.840 € Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung knapp unter 75.680 €. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug rechnet der Arbeitgeber mit einem Zwölftel der Freigrenze, also rund 1.696 € Lohnsteuer im Monat (Steuerklasse III: rund 3.392 €).
Soli bei Ehepaaren, mit Kindern und auf Kapitalerträge
Zusammen veranlagte Ehepaare profitieren doppelt: Der Splittingtarif senkt die Einkommensteuer, und die Freigrenze verdoppelt sich auf 40.700 €. Kinder wirken über § 51a EStG: Für die Bemessungsgrundlage des Soli wird die Einkommensteuer so berechnet, als wären die Freibeträge für Kinder abgezogen worden, selbst wenn das Kindergeld in der Steuererklärung günstiger war. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 160.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht dadurch unter die Freigrenze und zahlt keinen Zuschlag. Keine Freigrenze gilt dagegen für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: Hier behält die Bank weiterhin 5,5 % Soli ein, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Auch Körperschaften zahlen den Zuschlag unverändert.