Minijob Rechner: 603-Euro-Schein, Uhr und Stundenzettel.

Minijob Rechner 2026

Mit dem Minijob Rechner prüfen Sie, ob Ihr Verdienst unter der Minijob-Grenze von 603 € liegt. Das Tool zeigt den Monatsverdienst, die maximale Stundenzahl und die Arbeitgeberkosten im Minijob.

Minijob berechnen

Mindestens der Mindestlohn 2026 von 13,90 €.
Wie viele Stunden Sie monatlich arbeiten.

Wie funktioniert der Minijob Rechner?

Der Minijob Rechner multipliziert Stundenlohn und Monatsstunden und vergleicht das Ergebnis mit der Minijob-Grenze von 603 € im Jahr 2026. So sehen Sie sofort, ob Ihre Beschäftigung als Minijob gilt. Zusätzlich schätzt das Tool als minijob kosten arbeitgeber rechner die pauschalen Abgaben, die der Arbeitgeber trägt.

Minijob-Grenze nach Stunden im Vergleich

Die Tabelle zeigt den Monatsverdienst beim Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde:

Stunden pro MonatMonatsverdienstEinstufung
20278,00 €Minijob
40556,00 €Minijob
50695,00 €Midijob

Bei 13,90 € sind im Minijob rund 43 Stunden pro Monat möglich, bevor die Grenze von 603 € überschritten wird.

So nutzen Sie diesen Rechner

  1. Stundenlohn in den Minijob Rechner eingeben. Tragen Sie Ihren Stundenlohn ein, mindestens den Mindestlohn 2026 von 13,90 €.
  2. Arbeitsstunden pro Monat eintragen. Geben Sie an, wie viele Stunden Sie monatlich arbeiten. Daraus ergibt sich Ihr Monatsverdienst.
  3. Minijob-Grenze und Arbeitgeberkosten prüfen. Das Tool zeigt, ob Sie unter der Grenze von 603 € bleiben, und schätzt die Arbeitgeberkosten im Minijob.
  4. Maximale Stundenzahl ablesen. Sie sehen, wie viele Stunden bei Ihrem Stundenlohn höchstens im Minijob möglich sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Sie ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt und steigt mit ihm.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 € sind rund 43 Stunden pro Monat möglich, bevor die Grenze von 603 € überschritten wird.

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten im Minijob?

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von rund 31 % des Verdienstes für Renten- und Krankenversicherung, Pauschsteuer und Umlagen.

Habe ich im Minijob Urlaubsanspruch?

Ja. Auch im Minijob besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Er richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Bis 603 € ist es ein Minijob. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Midijob-Übergangsbereich mit reduzierten Sozialbeiträgen.

Muss ich meinen Minijob versteuern?

In der Regel nicht. Meist übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 %, sodass der Verdienst für Sie steuerfrei bleibt.

Wie hoch sind die kosten arbeitgeber minijob insgesamt?

Zum Verdienst kommen rund 31 % Pauschalabgaben. Bei 556 € Lohn ergeben sich so etwa 728 € Gesamtkosten für den Arbeitgeber.

Arbeitgeberkosten und Urlaubsanspruch im Minijob

Für einen gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben von rund 31 % (Renten- und Krankenversicherung, Pauschsteuer und Umlagen). Auch im Minijob besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch: Er richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Wer als arbeitgeberkosten minijob rechner kalkuliert, sollte diese Zusatzkosten einplanen. Wer die kosten arbeitgeber minijob genau plant, rechnet zum Verdienst die Pauschalabgaben hinzu: Aus 556 € Lohn werden so rund 728 € Gesamtkosten. Für Minijobber selbst bleibt der Verdienst dagegen meist steuer- und abgabenfrei, sofern die Pauschsteuer der Arbeitgeber übernimmt.

Minijob, Steuer und Rentenversicherung

Minijobs sind in der Regel für den Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht jedoch grundsätzlich Versicherungspflicht mit einem kleinen Eigenanteil, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann. Wer den Eigenanteil zahlt, sammelt vollwertige Rentenzeiten – ein Punkt, den der Rechner für die reine Verdienstgrenze nicht abbildet, der aber bei der Entscheidung mitzählt.

Quellen

Hinweis: Die Arbeitgeberkosten sind eine Näherung mit rund 31 % Pauschalabgaben. Tatsächliche Umlagen und Beiträge können je nach Branche und Krankenkasse abweichen.